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   BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93   

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https://dejure.org/1993,12947
BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93 (https://dejure.org/1993,12947)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1993 - X ARZ 410/93 (https://dejure.org/1993,12947)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - X ARZ 410/93 (https://dejure.org/1993,12947)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92

    Örtliche Zuständigkeit für Verfahren nach Gesamtvollstreckungsordnung

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93
    § 36 Nr. 6 ZPO ist für das Verfahren nach der Konkursordnung ebenso wie für das Verfahren nach der Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990 (künftig: GesO; Gesetzblatt der DDR I S. 285) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92 = DtZ 92/330).
  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).

    Dies macht eine Anhörung des Schuldners bereits vor der Entscheidung des angegangenen Gerichts über seine Unzuständigkeit jedenfalls insoweit entbehrlich, als eine Beteiligung des Schuldners nicht deshalb geboten ist, weil mit dessen Unterrichtung keine Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein können (vgl. Sen.Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93, Umdr. S. 4 f.; vgl. weiter die Regelung in § 834 ZPO).

  • OLG Dresden, 19.08.1998 - 1 AR 75/98

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einem

    Etwas anderes hätte dann gegolten, wenn eine Unterrichtung der Schuldnerin vor der Entscheidung über die Verweisung mit keinen Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein konnte (vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 6.7.1993 - X ARZ 410/93, Umdruck Seite 4 f.; BGH NJW 1996, 3013 ).
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